Auswerferstifte und Formschräge
Auswerfermarken
Auswerfermarken an Druckgussteilen entstehen durch die beweglichen Stifte, durch die die Gusstücke aus der Form ausgeworfen werden. Die für die wirtschaftlichste Herstellung der Erzeugnisse erforderliche Anzahl von Stiften und ihre Position ist entsprechend der Größe und Kompliziertheit des Druckgussteiles und anderer Faktoren unterschiedlich.
Position von Auswerferstiften
Die Positionen für die Auswerferstifte werden vom Gießer ausgewählt. Falls erforderlich, wird dazu die Zustimmung des Kunden eingeholt.
Tolerierbare Auswerfermarken
An den meisten Druckgusstücken können Auswerfermarken maximal 0,38 mm erhaben oder vertieft liegen. Auswerfermarken sind von einem Grat umgeben.
Wenn die Endverwendung es zulässt, werden Auswerfermarken nicht entfernt. Wo eine Entfernung günstiger ist, werden die entsprechenden Stellen geglättet bzw. ausgeglichen.
Hinweis: Die vollständige Entfernung von Auswerfermarken und Grat durch maschinelle Bearbeitung oder Abkratzen per Hand sollte nur dann vorgeschrieben werden, wenn die Anforderungen den Aufwand für den/die zusätzlichen Arbeitsschritt(e) rechtfertigen.
Formschräge
Alle Wände an Druckgusserzeugnissen, die normalerweise vertikal zur Trennebene der Form verlaufen, müssen abgeschrägt werden. Diese Schräge ist nicht konstant. Sie variiert mit der Gusslegierung und der angegebenen Wandstärke. An Außenwänden ist die erforderliche Formschräge halb so groß wie an Innenwänden.
Es ist ein guter Grundsatz, wo immer dies zweckmäßig ist, einen großen Formschrägewinkel vorzuschreiben. Winkel von einem Grad oder darunter sind jedoch auch tolerierbar.